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KI-Recht & Compliance

KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab 2. Dezember gilt

Am 2. Dezember endet eine Schonfrist aus dem EU AI Act. Was seit August gilt, wer was tun muss und wie Kasimir dir die Arbeit abnimmt.

Markus Themessl· 26. Oktober 2026· 5 Min. Lesezeit
KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab 2. Dezember gilt

Montagmorgen in der Marketingabteilung. Die Kollegin hat mit KI ein Bild für den neuen LinkedIn-Beitrag erstellt, lädt es hoch, und die Plattform schreibt automatisch „Mit KI erstellt“ darunter. Woher weiß LinkedIn das? Und wer hätte das eigentlich kennzeichnen müssen: sie, die Firma oder das Werkzeug, mit dem das Bild entstanden ist?

Genau diese Fragen regelt Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Und weil gerade überall der 2. Dezember als Stichtag kursiert, lohnt ein genauer Blick.

Kurz gesagt
  1. Gilt schon seit August

    Die Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026.

  2. Der 2. Dezember ist eine Schonfrist

    Bis dahin müssen Anbieter bestehender KI-Systeme ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren.

  3. Du hast eigene Pflichten

    Deepfakes offenlegen und bestimmte veröffentlichte Texte kennzeichnen.

Warum die EU das will

KI kann heute Texte, Bilder, Stimmen und Videos erzeugen, die von echten kaum zu unterscheiden sind. Das ist praktisch, wenn du ein Angebot formulierst oder eine Präsentation bebilderst. Es wird zum Problem, wenn gefälschte Aufnahmen von Personen auftauchen oder automatisch erzeugte Nachrichten Meinung machen. Die KI-Verordnung setzt deshalb auf Transparenz: Wer einem Inhalt begegnet, soll erkennen können, dass eine KI ihn erzeugt hat. Für Menschen über sichtbare Hinweise, für Maschinen über eine Markierung, die Plattformen und Prüfwerkzeuge auslesen können.

Was am 2. Dezember wirklich passiert

Im Juli 2026 wurde die KI-Verordnung durch den sogenannten Digital-Omnibus geändert. Darin steht eine Übergangsregel: Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen. Für die übrigen Pflichten aus Artikel 50 gab es keinen Aufschub.

Die Fristen im Überblick
1. Aug 2024KI-Verordnung tritt in Kraft2. Aug 2026Artikel 50 giltaußer Markierung bei Altsystemen2. Dez 2026Schonfrist endetfür Anbieter bestehender Systeme2. Dez 2027Hochrisiko-KIPflichten nach Anhang III
Quelle: VO (EU) 2024/1689 und 2026/1744

Wer muss was? Anbieter und Betreiber

Die KI-Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es auf den Markt. Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein, und das ist fast jedes Unternehmen, das KI im Alltag nutzt.

Das macht dein KI-Anbieter:

  • Er sorgt dafür, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI chatten.

  • Er markiert erzeugte Texte, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen maschinenlesbar als KI-erzeugt.

Das machst du:

  • Du legst Deepfakes offen: KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen, die echt wirken und Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln, die es gibt oder geben könnte. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt.

  • Du kennzeichnest KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Das entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.

Baust du selbst einen Chatbot für deine Kundschaft oder ein eigenes KI-Werkzeug, kannst du auch Anbieter sein. Im Zweifel lohnt eine kurze rechtliche Prüfung.

Vier Fälle aus dem Alltag

  1. Eine KI-Illustration für die Website. Ist sie erkennbar gezeichnet oder stilisiert, braucht sie keinen Hinweis. Wirkt sie dagegen wie ein echtes Foto von Menschen, Produkten oder Orten, ist sie nach den Leitlinien der EU-Kommission ein Deepfake, auch wenn es die abgebildete Person gar nicht gibt. Dann gehört ein Hinweis dazu. Die Markierung des Anbieters steckt in der Datei. Entferne sie nicht, etwa durch Bildbearbeitung oder Export-Einstellungen.

  2. Eine Pressemitteilung, die KI vorformuliert hat. Kein Hinweis nötig, wenn jemand aus deinem Team sie liest, freigibt und verantwortet. Genau diese Prüfung ist die Ausnahme, die das Gesetz vorsieht.

  3. Eine Zusammenfassung fürs interne Meeting. Kein Hinweis nötig. Interne Unterlagen informieren nicht die Öffentlichkeit.

  4. Ein Chatbot im Kundenservice. Ja. Wer dort schreibt, muss erkennen, dass eine KI antwortet, es sei denn, es ist ohnehin offensichtlich.

So löst es Kasimir

Als Anbieter von Kasimir liegt die Markierungspflicht bei uns, nicht bei dir. So setzen wir sie um:

  • Bilder, die Kasimir erzeugt, tragen eine maschinenlesbare Markierung nach dem IPTC-Standard für KI-erzeugte Medien. Beim Export kannst du zusätzlich ein sichtbares Wasserzeichen hinzufügen, und deine Firma kann es für alle verpflichtend machen.

  • Dokumente: Word- und PDF-Dateien aus Workflows mit KI-Schritt, Besprechungs-Zusammenfassungen und Texte im Word-Download tragen zusätzlich eine digital signierte Kennzeichnung in ihren Metadaten.

  • Antworten aus dem Chat erkennt unsere Prüfstelle wieder: Unter kasimir.ai/ki-pruefen kann jede Person kostenlos prüfen, ob ein Text oder eine Datei aus Kasimir stammt. Was dort geprüft wird, speichern wir nicht.

  • Quellenangaben machen es leicht, Texte vor der Veröffentlichung zu prüfen. Diese menschliche Prüfung ist zugleich die Ausnahme von deiner Hinweispflicht für veröffentlichte Texte.

  • Betrieb in Deutschland: Kasimir wird in einem deutschen Rechenzentrum betrieben. Frontier-Modelle laufen DSGVO-konform in der EU, und deine Inhalte werden nicht zum Training verwendet.

Deine Checkliste für die nächsten Wochen

  • Liste die KI-Werkzeuge auf, die ihr nutzt, und frag jeden Anbieter, wie er die Markierung bis zum 2. Dezember umsetzt.

  • Prüfe Chatbots auf eurer Website und im Kundenservice: Steht dort klar, dass eine KI antwortet?

  • Legt fest, wer KI-Texte vor der Veröffentlichung liest und freigibt.

  • Kennzeichnet realistische KI-Bilder und -Videos von Personen sichtbar, bevor sie in Werbung oder sozialen Medien erscheinen.

  • Achtet darauf, dass Bildbearbeitung und Exporte die Metadaten erhalten.

  • Haltet die Regeln in einer kurzen KI-Richtlinie fest und schult alle, die Inhalte veröffentlichen.

Drei Fragen, die wir oft hören

Muss ich jede E-Mail kennzeichnen, die ich mit KI geschrieben habe?

Nein. E-Mails, Angebote und interne Unterlagen gelten nach den Leitlinien der EU-Kommission nicht als veröffentlicht. Die Hinweispflicht betrifft nur Texte, die eine breite Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen.

Was ist mit KI-Übersetzungen?

Die Leitlinien der EU-Kommission, die rechtlich nicht bindend sind, zählen Übersetzungen, Rechtschreibkorrektur und Transkripte zur „Standardbearbeitung“. Dafür gilt die Markierungspflicht des Anbieters nicht. Zusammenfassungen und Texte, die Stil, Struktur oder Aussage verändern, müssen dagegen markiert werden.

Was passiert, wenn eine Kennzeichnung fehlt?

Die Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen & weiterführende Links

DSGVO-konforme KI aus einem echten deutschen Rechenzentrum

Kasimir läuft auf eigener Infrastruktur in Deutschland — kein Umweg über US-Anbieter, keine CLOUD-Act-Reichweite.